Unter Steuerberatung vesteht man die gewerbsmäßige Hilfestellung bei Steuerfragen. In Deutschland darf nicht jeder Steuerberatungen durchführen, wer Steuerberatungen geschäftsmäßig durchführen darf wird durch das Steuerberatungsgesetz(StBerG) geregelt.


Laut §3 des StBerG dürfen ausschließlich nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unbeschränkt geschäftsmäßig Steuerberatung durchführen.


Die geschäftsmäßige Steuerberatung ist ebenfalls Gesellschaften gestattet welche aus den o.g. Berufsgruppen gebildet wurden.