Die Steuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.

Die Steuererklärung wird von dem Steuerpflichtigen (i.d.R. jede in Deutschland lebende Person im arbeitsfähigen Alter sowie Rentner) oder seinem Bevollmächtigten (meist einem Steuerberater) gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Dort wird die Steuererklärung geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer mittels Steuerbescheid festgesetzt. Wurde eine höhere Einkommensteuer bereits voraus gezahlt als der in der Steuererklärung errechnete Betrag, wird der Unterschiedsbetrag erstattet.

In aller Regel sind auch Arbeitnehmer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Empfehlenswert ist es für Arbeitnehmer in jedem Falle dann eine Steuererklärung zu erstellen wenn berufsbedingten Kosten (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder Fachliteratur....) vom Arbeitnehmer selbst getragen wurden.