Die besonderen steuerlichen Leistungen unserer Kanzlei können Sie je nach Auftrag und Absprache in Anspruch nehmen:
u.a. wie 


Existenzgründung 

Beabsichtigen Sie die Aufnahme einer Tätigkeit, die Sie bislang noch nicht ausgeübt haben? Hierzu beraten wir Sie in vollem Umfang von Liquiditätsplanung bis hin zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen.

Unternehmensnachfolge

Wie kann Ihr Unternehmen steueroptimal übertragen werden? 
Fallen Erbschaft- oder Schenkungsteuern an?
Was geschieht steuerlich bei einer Veräußerung?  

Sachverhalte mit Auslandsbezug

Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt?
Oder entsenden Sie Ihre Mitarbeiter ins Ausland?
Unterhalten Sie Geschäftsverbindungen zu ausländischen Firmen? Was ist insbesondere umsatzsteuerlich dabei zu beachten?
Diese und weitere Fragestellungen erörtern wir mit Ihnen anhand Ihres spezifischen Falles.

freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen

Auch nicht im Sinne des HGB prüfungspflichtige Firmen können sich freiwillig durch Steuerberater prüfen lassen.
Dies könnte ggf. für Kreditentscheidungen bei Banken förderlich sein. 

bestimmte Prüfungen nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)




Sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen die Anforderungen im Einzelnen festlegen können!
Telefon +49 (30) 897 24 692