In aller Regel sind auch Arbeitnehmer verpflichtet, jährlich Steuererklärungen einzureichen. Ob dies  tatsächlich auch in Ihrem Einzelfall zutrifft, können wir prüfen.


Sinnvoll ist die Abgabe einer Lohnsteuererklärung resp. Einkommensteuererklärung immer dann, wenn sie zu Steuererstattungen führt. Dies kann z.B. bei berufsbedingten Kosten (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder Fachliteratur....)  sowie bei Fenster im Steuerbüro von Diplom Kauffrau Ellen Rick, Fenster mit Orangfarbenen Rollos verdunknelt, in der linken Ecke ist das oberteil einer Giraffe zu sehen, rechts daneben ein gelber Blumenstrauss in einer hellgrauen Vase.Vorsorgeaufwendungen der Fall sein.


In bestimmten Fällen werden im Rahmen einer Lohnsteuererklärung resp. Einkommensteuererklärung auch Sonderausgaben wie zum Beispiel,  Krankheitskosten sowie Kinderbetreuung u.ä. vom Finanzamt erstattet, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. 


Eine elektronische Übertragung Ihrer Lohnsteuererklärung resp. Einkommensteuererklärung an die Finanzverwaltung kann durch uns auch übernommen werden.


Nach Anfertigung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie von uns Informationen zu Ihrer Steuerbelastung sowie zu Ihrem Steuersatz. Das erleichtet Ihnen z.B. Gehaltsverhandlungen. 


Auf Wunsch versendet die Finanzverwaltung Ihre Steuerbescheide direkt an uns. Diesen prüfen wir dann auf Plausibilität und Sie erhalten den Einkommensteuerbescheid bereits durch uns geprüft. Ergeben sich Abweichungen, wird mit Ihnen zusammen erwogen, ob ein Rechtsmittel nützlich ist. 
Etwaige Fristen werden dann auch durch uns überwacht. 



Wir beraten Sie gern persönlich
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