Führen Sie Ihre gewerbliche Firma als Einzelunternehmen, dann wird der unternehmerische Erfolg meist durch ein geordnetes Buchwerk untermauert. Durch aussagekräftiges Zahlenmaterial aus Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss, verbunden mit Planungsprognosen können Sie zeitnah den Stand Ihres Unternehmens messen. Gerne stehen wir jederzeit auch für Gespräche bereit.alt src=http://steuerberaterin-rick.de/images/stories/kulli_schraeg_transparent.png


Nach individueller Absprache mit Ihnen richten wir Ihre Finanzbuchhaltung so ein, dass sich Ihre Branche und Ihre Unternehmensgröße angemessen in den regelmäßigen Auswertungen widerspiegelt.


Dabei werden natürlich auch die erforderlichen umsatzsteuerlichen Pflichten in Form von laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit abgedeckt. Es wird stets geprüft, ob bestimmte Befreiungsvorschriften für Sie in Betracht kommen.


Die jährlich anzufertigenden Gewinnermittlungen nebst Jahressteuererklärungen werden von uns vorbereitet und mit Ihnen auf Steueroptimierung besprochen. 


Selbstverständlich stehen wir jederzeit für weitere Beratungsleistungen zur Verfügung.


Beschäftigen Sie Mitarbeiter, übernehmen wir für Sie die komplette Lohnabrechnung:

- Gehaltsabrechnung für den Mitarbeiter,
- Übertragung der Meldungen zur Lohnsteuer
- Übertragung der Meldung zur Krankenkasse
- Anträge auf Lohnerstattung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.
- Bescheinigungen.  


Jede Betriebsprüfung der Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherungsträger kann nach Absprache in unseren Geschäftsräumen stattfinden.


Wir beraten Sie gern persönlich
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.