Freiberufler
Freiberufler brauchen keine Anmeldung beim Gewerbeamt. Eine Anmeldung beim Finanzamt reicht in der Regel aus. Hier ist eine Prüfung vorab zu empfehlen, ob tatsächlich eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Vielfalt der Tätigkeiten insbesondere im Dienstleistungsbereich fällt jedoch die Abgrenzung häufig nicht leicht.
Eine Fehlentscheidung zugunsten einer freiberuflichen Tätigkeit kann verhängnisvoll sein: Wird diese auch nach ausgeschöpften Rechtsmitteln von der Finanzverwaltung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, ist ggf. außer Einkommensteuer noch Gewerbesteuer zu zahlen.
Je nach Umfang und Art Ihres freien Berufes kommen wir Ihren Verpflichtungen in Form von etwaigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen gegenüber dem Finanzamt nach. Befreiungsvorschriften werden von uns natürlich berücksichtigt.
Meist empfiehlt sich die Anfertigung im Rahmen einer Finanzbuchhaltung, damit gleichzeitig zeitnah aussagekräftige Daten zu Ihrer Tätigkeit vorliegen. Die Einrichtung einer entsprechenden Finanzbuchhaltung erfolgt nach Ihren Vorgaben.
Die jährlich anzufertigenden Gewinnermittlungen nebst Jahressteuererklärungen werden von uns vorbereitet und mit Ihnen auf Steueroptimierung besprochen.
Selbstverständlich stehen wir jederzeit für weitere Beratungsleistungen zur Verfügung.

Beschäftigen Sie Mitarbeiter, übernehmen wir für Sie die komplette Lohnabrechnung:
- Gehaltsabrechnung für den Mitarbeiter,
- Übertragung der Meldung zur Lohnsteuer,
- Übertragung der Meldung zur Krankenkasse,
- Anträge auf Lohnerstattung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.
Jede Betriebsprüfung der Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherungsträger kann nach Absprache in unseren Geschäftsräumen stattfinden.
Telefon +49 (30) 897 24 692