Gesellschaften
Haben Sie sich mit anderen Personen zu einer Firma zusammengeschlossen, kann die Rechtsform einer Personengesellschaft wie u.a. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG bzw. GmbH & Co. KG), oder einer Kapitalgesellschaft wie u.a. GmbH oder AG vorliegen.

Bei Kapitalgesellschaften kann u.U. auch nur eine einzelne Person die Firma führen.
Jede Art der Gesellschaft hat steuerliche Besonderheiten, die in Abhängigkeit von Branche, Tätigkeitsumfang und Zielsetzung individuell ausgeschöpft werden sollten.
Für Planung sowie Beratung können Sie jederzeit auf uns zählen.
Im Zuge der Umsetzung stimmen wir Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss einzeln auf die entwickelten Konzepte ab und schaffen so für Sie ein transparentes Datenwerk, aus dem sich zeitnah ein aussagekräftiger Stand Ihrer Firma ergibt.
Die laufenden umsatzsteuerlichen Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden werden selbstverständlich gleichzeitig mit abgedeckt, wobei stets eine Überprüfung auf etwaige Befreiungsvorschriften erfolgt.
Die jährlichen Gewinnermittlungen einschließlich Steuererklärungen werden der Rechtsform entsprechend angefertigt und mit Ihnen unter steuerlichen Optimierungsaspekten besprochen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für weitere Beratungsleistungen zur Verfügung.
Beschäftigen Sie Mitarbeiter, übernehmen wir die komplette Lohnabrechnung:
- Gehaltsabrechnung für den Mitarbeiter,
- Übertragung der Meldungen zur Lohnsteuer,
- Übertragung der Meldungen zur Krankenkasse,
- Anträge auf Lohnerstattungen, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.,
- Bescheinigungen.
Jede Betriebsprüfung der Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherungsträger kann nach Absprache in unseren Geschäftsräumen stattfinden.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.