Steuerberatung für Rentner
Rentner
Auch Rentner werden jetzt durch die Finanzämter wieder verstärkt aufgefordert, Steuererklärungen einzureichen.
Hintergrund ist der zunehmende, nunmehr gesetzlich zulässige Austausch von Informationen zwischen Finanzamt und den Rententrägern, Krankenkassen sowie anderen
Bezugsbehörden.
Abzugsfähige Kosten werden hierbei im automatisierten Verfahren ggf. nur mittels allgemeingültiger Pauschalen berücksichtigt. Sofern Ihnen persönlich nachweislich insgesamt höhere relevante Kosten entstanden sind, können diese durch Abgabe einer Steuererklärung angesetzt werden.
Im Einzelfall könnten Sie dann zwar verpflichtet sein, noch eine Steuererklärung einzureichen, Steuerzahlungen fallen jedoch möglicherweise doch nicht an.
Gerne stehen wir Ihnen dafür mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen dann auch die Anfertigung Ihrer Erklärung.
Eine elektronische Übermittlung der Erklärung ist uns ebenso möglich wie auch die direkte Zustellung des Steuerbescheides zuerst an uns.
Übersendet das Finanzamt vereinbarungsgemäß Ihren Bescheid an uns, leiten wir diesen nach Überprüfung umgehend an Sie weiter. Bei Abweichungen zur Erklärung wird zusammen mit Ihnen erwogen, ob ein Rechtmittel sinnvoll ist.
Etwaige Fristen werden dann auch durch uns überwacht.
Wir sind für Sie da und nehmen uns Zeit für Sie
Telefon +49 (30) 897 24 692